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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenAusbildung von Studierenden der Fachhochschul-Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit in der Bewährungshilfe und in der Gerichtshilfe
  • 1. Allgemeines
  • 2. Ausbildungsstellen
  • Bereich erweitern3. Aufnahme zur Ausbildung
  • Bereich erweitern4. Bewerbung und Auswahl der Studierenden
  • Bereich erweitern5. Ausbildungsvertrag, Ausbildungsplan, Ausbildungszeugnis
  • Bereich erweitern6. Ausbildung von Studenten
  • 7. Verschwiegenheitspflicht
  • Bereich erweitern8. Zugang zu den Geschäftsräumen, Schriftverkehr und EDV
  • 9. Praktikantenvergütung
  • Bereich erweitern10. Arbeitsunfall
  • 11. Sozialversicherungspflicht
  • 12. Haftpflichtversicherung
  • Bereich erweitern13. Außendienst der Studierenden zu Ausbildungszwecken
  • 14. Personalakten
  • 15. Schlussvorschriften

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011
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14. Personalakten

 
1Über die Studierenden sind Personalnachweise in einfachster Form zu führen. 2Sie sind zehn Jahre aufzubewahren.
 
 
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