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Inhaltsverzeichnis
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Ausbildung von Studierenden der Fachhochschul-Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit in der Bewährungshilfe und in der Gerichtshilfe
1. Allgemeines
2. Ausbildungsstellen
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3. Aufnahme zur Ausbildung
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4. Bewerbung und Auswahl der Studierenden
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5. Ausbildungsvertrag, Ausbildungsplan, Ausbildungszeugnis
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6. Ausbildung von Studenten
7. Verschwiegenheitspflicht
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8. Zugang zu den Geschäftsräumen, Schriftverkehr und EDV
9. Praktikantenvergütung
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10. Arbeitsunfall
11. Sozialversicherungspflicht
12. Haftpflichtversicherung
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13. Außendienst der Studierenden zu Ausbildungszwecken
14. Personalakten
15. Schlussvorschriften
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2011
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14.
Personalakten
1
Über die Studierenden sind Personalnachweise in einfachster Form zu führen.
2
Sie sind zehn Jahre aufzubewahren.