Inhalt
28.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
28.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft; sie gilt unbefristet.
28.2.
Mit Ablauf des 30. September 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz (VV-BayRKG) vom 10. Mai 2002 (FMBl. S. 235, StAnz. Nr. 21) außer Kraft.