Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022

8.   Beteiligungen

1Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden:
a)
der Hauptpersonalrat beim StMGP gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Art. 80 Abs. 2 Bayerisches Personalvertretungsgesetz,
b)
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim StMGP gemäß § 178 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.
2Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.