Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022

1. Geltungsbereich

1Diese Richtlinien regeln die Übertragung von (Besoldungs-)Ämtern im Wege der Beförderung und gelten für die im nachgeordneten Bereich des StMGP tätigen Beamtinnen und Beamten, soweit sie einem Amt der Besoldungsordnung A angehören. 2Die beamten-, besoldungs-, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) bleiben hiervon unberührt.