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Text gilt ab: 01.04.2022

7. Evaluation

Nach Abschluss der nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinien durchgeführten nächsten periodischen Beurteilungsrunde, spätestens zum 1. Juli 2024, erfolgt eine Evaluation der für Beförderungen erforderlichen Punktwerte mit dem Ergebnis der Beurteilungsrunden.