Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Verfahren, Jurysitzung

4.1 

1Die Jury entscheidet über die Empfehlungen der Preisträger und Preisträgerinnen und der Kategorien im Rahmen einer Sitzung. 2Die Sitzungen der Jury werden von ihrem Vorsitzenden mindestens einmal jährlich einberufen. 3Sie sind nicht öffentlich. 4Über die Sitzungen werden vertrauliche Niederschriften angefertigt, in denen Ort und Tag der Sitzung, die anwesenden Mitglieder und die gefassten Beschlüsse anzugeben sind.

4.2 

1Vorschläge der Mitglieder der Jury sollen dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration spätestens sechs Wochen vor der Sitzung der Jury vorliegen, in der sie behandelt werden. 2Anregungen von dritter Seite gelten als Vorschläge, wenn sie von einem Mitglied der Jury aufgegriffen werden.

4.3 

1Die Jury beurteilt die eingegangenen Vorschläge und beschließt ihre Empfehlungen über die jeweiligen Preisträger und die Benennung der Kategorien. 2Zugleich beschließt die Jury ihre Empfehlungen über eine angemessene Dotierung der Preisgelder nach Maßgabe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 3Dabei kann sie festlegen, dass Preisgelder ausschließlich zweckgebunden zur Fortführung der ausgezeichneten sportlichen Aktivitäten zu verwenden sind.

4.4 

1Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 2Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. 3Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende oder sein Vertreter. 4Jurymitglieder können sich der Stimme enthalten. 5Im Falle der Nr. 3.2 Satz 3 müssen sie sich der Stimme enthalten. 6Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden.

4.5 

1Der Vorsitzende der Jury übermittelt die Empfehlungen dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung. 2Nr. 5.3 bleibt unberührt.