Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Preisvergabe, Aushändigung

1Der Ministerpräsident vergibt den Bayerischen Sportpreis aufgrund der Empfehlungen der Jury und händigt ihn aus. 2Die Vergabe des Bayerischen Sportpreises erfolgt grundsätzlich jährlich. 3Der Bayerische Sportpreis besteht aus einer Urkunde, einer Preisfigur, einer Anstecknadel sowie einem Preisgeld.