Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zielsetzung, Grundlagen

1Der Bayerische Sportpreis wird von der Staatsregierung für herausragende Verdienste und beispielhafte Initiativen im Bereich des Sports vergeben, die in besonderer Weise die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft sichtbar machen. 2Er zielt darauf ab, zur Weiterführung solcher Aktivitäten anzuspornen und die Sportentwicklung ideenreich mitzugestalten. 3Als Preisträger kommen Personen, Organisationen und Institutionen in Betracht, die sich um den Sport im Freistaat Bayern oder in der Bundesrepublik Deutschland besonders verdient gemacht haben. 4Hierbei werden Verdienste in der ganzen Breite des Sports in die Würdigung eingeschlossen.