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Text gilt ab: 20.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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1132-I

Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Sportpreises

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 12. März 2021, Az. H3-5973-1-11

(BayMBl. Nr. 238)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Sportpreises vom 12. März 2021 (BayMBl. Nr. 238), die durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 632) geändert worden ist

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat folgende Richtlinien: