Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

8.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

8.2 

Mit Ablauf des 31. März 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Sportpreises vom 12. Oktober 2017 (AllMBl. S. 509) außer Kraft.