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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349) BayRS 2035-1-F (Art. 1–97)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–11)
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Teil 2 Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung (Art. 12–56)
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Kapitel 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrats (Art. 12–25)
Art. 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen
Art. 13 Wahlberechtigung
Art. 14 Wählbarkeit
Art. 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
Art. 16 Größe des Personalrats
Art. 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
Art. 18 Abweichende Sitzverteilung
Art. 19 Grundsätze des Wahlverfahrens
Art. 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
Art. 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen
Art. 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
Art. 23 Aufgaben des Wahlvorstands
Art. 24 Schutz und Kosten der Wahl
Art. 25 Wahlanfechtung
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Kapitel 2 Amtszeit des Personalrats (Art. 26–31)
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Kapitel 3 Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (Art. 32–45)
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Kapitel 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder (Art. 46–47)
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Kapitel 5 Personalversammlung (Art. 48–52)
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Kapitel 6 Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat (Art. 53–56)
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Teil 3 Jugend- und Auszubildendenvertretung (Art. 57–64)
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Teil 4 Beteiligung der Personalvertretung (Art. 65–80)
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Teil 5 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (Art. 81)
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Teil 6 Gerichtliche Entscheidungen (Art. 82–83)
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Teil 7 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen (Art. 84–93)
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Teil 8 Ergänzende Vorschriften (Art. 94–95)
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Teil 9 Schlussvorschriften (Art. 96–97)
Inhalt
BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 11.11.1986
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Kapitel 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Art. 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen
Art. 13 Wahlberechtigung
Art. 14 Wählbarkeit
Art. 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
Art. 16 Größe des Personalrats
Art. 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
Art. 18 Abweichende Sitzverteilung
Art. 19 Grundsätze des Wahlverfahrens
Art. 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
Art. 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen
Art. 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
Art. 23 Aufgaben des Wahlvorstands
Art. 24 Schutz und Kosten der Wahl
Art. 25 Wahlanfechtung