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BayLTGeschO
Text gilt ab: 15.11.2023
Fassung: 14.08.2009
§ 95
Sitzungen und Sitzungsfolgen
1Mehrtägige Sitzungen werden in der Regel zu Sitzungsfolgen zusammengefasst. 2Unter den Worten „nächste Sitzung“, „nächste Tagesordnung“, „nächste Vollversammlung“ ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der erste Tag der nächsten Sitzungsfolge bzw. der Tag der nächsten eintägigen Plenarsitzung zu verstehen.