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BayLTGeschO
Text gilt ab: 15.11.2023
Fassung: 14.08.2009
§ 90
Verfahren
Wird in einem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht dem Landtag Gelegenheit zur Äußerung gegeben, berät darüber der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab.