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LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 100
Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
mindestens 5 Leistungspunkten aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
2.
mindestens 25 Leistungspunkten aus dem Bereich Pädagogik bei Verhaltensstörungen (einschließlich Förderdiagnostik),
3.
mindestens 25 Leistungspunkten aus dem Bereich Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik),
4.
mindestens 20 Leistungspunkten aus den Bereichen Psychologie und Soziologie bei Verhaltensstörungen.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
2.
Pädagogik bei Verhaltensstörungen,
3.
Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
4.
Psychologie und Soziologie bei Verhaltensstörungen (einschließlich Förderdiagnostik).
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus der Psychologie bei Verhaltensstörungen unter Berücksichtigung von Förderdiagnostik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.