Inhalt
    
    
                        
                          § 84
                           Wirtschaftswissenschaften 
                          
                         
                        (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen 
                        
                          - 1.
- 
                            Nachweis von 
                              - a)
- 
                                mindestens 10 Leistungspunkten in den Teilgebieten Wirtschaftsinformatik (einschließlich der Grundlagen von Datenbanksystemen) und Betriebliches Rechnungswesen, 
- b)
- 
                                mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebswirtschaftslehre, 
- c)
- 
                                mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Volkswirtschaftslehre, 
- d)
- 
                                mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Recht (insbesondere Privatrecht), 
- e)
- 
                                mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik. 
 
- 2.
- 
                            Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von vier Monaten Dauer. 
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen 
                        
                          - 1.
- 
                            Betriebswirtschaftslehre 
                              - a)
- 
                                Konstitutive Entscheidungen im Unternehmen, 
- b)
- 
                                Unternehmensführung, 
- c)
- 
                                Marketing, 
- d)
- 
                                Investition und Finanzierung, 
- e)
- 
                                Rechnungslegung. 
 
- 2.
- 
                            Volkswirtschaftslehre 
                              - a)
- 
                                Grundlagen der Mikroökonomie, 
- b)
- 
                                Grundlagen der Makroökonomie, 
- c)
- 
                                Staatstätigkeit und soziale Sicherung, 
- d)
- 
                                internationale Wirtschaftsbeziehungen, 
- e)
- 
                                Geld, Kredit und Währung, 
- f)
- 
                                Beschäftigung und Arbeitsmarkt. 
 
- 3.
- 
                            Recht 
                              - a)
- 
                                Rechtstechnische Grundlagen, 
- b)
- 
                                Rechtsordnung, 
- c)
- 
                                Bürgerliches Recht, 
- d)
- 
                                Handelsrecht. 
 
- 4.
- 
                            Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere: 
                              - a)
- 
                                Grundlagen wirtschaftsdidaktischer Theorien und Modelle, 
- b)
- 
                                ökonomische Bildung und Bildungsauftrag des Gymnasiums, 
- c)
- 
                                ökonomische Bildung und Unterrichtsplanung, 
- d)
- 
                                Reflexion ökonomischer Bildung und didaktische Innovation. 
 
(3) Prüfungsteile 
 Schriftliche Prüfung
                        
                          - 1.
- 
                            Eine Aufgabe aus der Betriebswirtschaftslehre (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt; 
- 2.
- 
                            eine Aufgabe aus der Volkswirtschaftslehre (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt; 
- 3.
- 
                            eine Aufgabe aus dem Recht (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt; 
- 4.
- 
                            eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt.