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LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 73
Mathematik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
mindestens 23 Leistungspunkten aus dem Gebiet Analysis (Differential- und Integralrechnung im Rn, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Funktionentheorie),
2.
mindestens 23 Leistungspunkten aus dem Gebiet Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie,
3.
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Gebiet Stochastik,
4.
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Gebiet Geometrie,
5.
mindestens 8 Leistungspunkten aus einem Gebiet der Angewandten Mathematik (z.B. Computeralgebra, Algorithmische Geometrie, Diskrete Mathematik, Optimierung, Numerik),
6.
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Fachwissenschaftliche Kenntnisse aus
a)
Analysis (reelle Analysis einschließlich gewöhnlicher Differentialgleichungen, Funktionentheorie),
b)
Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie.
2.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabengruppe aus der Analysis
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabengruppe aus Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.