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LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 66
Geographie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
jeweils mindestens 15 Leistungspunkten in den Teilgebieten Humangeographie, Physiogeographie und Regionale Geographie (Bayern, Deutschland, Europa, außereuropäische Großräume),
2.
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Methoden der Geographie,
3.
mindestens 15 Leistungspunkten aus Exkursionen/Geländepraktika, davon mindestens 6 Leistungspunkte aus einer großen Exkursion (mind. 8 Tage),
4.
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Humangeographie
a)
Wirtschaft,
b)
städtische und ländliche Räume,
c)
Bevölkerung und Mobilität,
d)
globale Strukturen.
2.
Physiogeographie
a)
Geologie/Geomorphologie,
b)
Klima- und Hydrogeographie,
c)
Boden- und Vegetationsgeographie,
d)
Landschaftsökologie.
3.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
a)
Bildungsziele und Bildungsbeitrag der Geographie,
b)
Lernvoraussetzungen und Rahmenbedingungen des Geographieunterrichts,
c)
Unterrichtsprinzipien und Analyse des Geographieunterrichts.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus der Humangeographie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus der Physiogeographie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.