Inhalt
Anlage 2.3 (§ 4 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 3)
Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft
Schutzgut Boden |
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Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen, z.B. Bereiche mit traditionell nur gering den Boden verändernden Nutzungen
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Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau
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Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutzfunktion, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion
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Schutzgut Wasser |
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natürliche und naturnahe unbeeinflusste Oberflächengewässer und Gewässersysteme
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Gewässer in sehr gutem Zustand
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Gebiete mit niedrigem natürlichem Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigung
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Schutzgut Klima/Luft |
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Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung
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Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen
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Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich)
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Kaltluftentstehungsgebiete
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[Amtl. Anm.:] Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation, soweit nicht durch andere Fachgesetze abgedeckt.
[Amtl. Anm.:] Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation, soweit nicht durch andere Fachgesetze abgedeckt.
[Amtl. Anm.:] Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation, soweit nicht durch andere Fachgesetze abgedeckt.