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BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 2.1 (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2)
Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Arten und Lebensräume
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Bewertung
Merkmale und Ausprägung
Merkmale und Ausprägung
Flächenbezogene Bewertung gemäß Anlage 3.1
in der Regel keine flächenbezogene Bewertung gemäß Anlage 3.1
hoch
•
seltene und repräsentative naturnahe, extensiv oder ungenutzte Ökosysteme mit in der Regel extremen Standorteigenschaften und einem hohen Anteil standortspezifischer Arten, die in der Regel nicht wiederherstellbar sind
•
Biotope gemäß § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG
•
Biotoptypen im Sinn der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern
•
land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen mit sehr hohem Biotopwert
•
Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie
•
Habitate für Rote-Liste-Arten (Tierarten) mit deren spezifischen Ansprüchen
•
Habitate gegebenenfalls sonstiger lokal seltener Tierarten, -exemplare, -populationen und -bestände
•
Lebensräume, Rastbereiche, Überwinterungsbereiche oder Nahrungshabitate der in den einschlägigen Artenschutzabkommen und -übereinkommen aufgeführten Arten (z.B. FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-Konvention)
•
Wiesenbrütergebiete im Sinn des Art. 23 Abs. 5 BayNatSchG
•
überregional bedeutsame Biotopverbundachsen mit besonderer Vernetzungsfunktion (Habitate, Teilhabitate, Trittsteinhabitate)
•
große unzerschnittene naturnahe Räume
•
regional bedeutsame Arten und deren Habitate und Lebensraumbeziehungen (für Arten ohne Rote-Liste-Status)
•
Standorte, die für die Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen günstige Voraussetzungen bieten
mittel
•
durch menschliche Einflüsse überprägte Ökosysteme und Biotope, die günstige Entwicklungsbedingungen für natürliche Biotoptypen von hoher Bedeutung aufweisen
•
land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Bereiche mit hohem Biotopwert
gering
•
naturferne und anthropogen beeinflusste Biotoptypen
•
Äcker, Grünländer, Teiche oder Forste, die nicht mit hoch oder mittel bewertet sind
keine naturschutzfachliche Bedeutung
•
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen)