Inhalt

BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 2.2 (§ 4 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 3)
Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Landschaftsbild
Spalte 1
Spalte 2
Bewertung
Merkmale und Ausprägung
Sehr hoch
Landschaften mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
Landschaftsräume mit überdurchschnittlicher Ruhe
markante geländemorphologische Ausprägungen (z.B. ausgeprägte Hangkanten, Felsen, Vulkankegel, Hügel, Gebirge) vorhanden
naturhistorisch bzw. geologisch sehr bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z B geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope)
hoher Anteil kulturhistorischer bedeutsamer Landschaftselemente bzw. historischer Landnutzungsformen
natürliche und naturnahe Lebensräume mit ihrer spezifischen Ausprägung an Formen, Arten und Lebensgemeinschaften (z.B. Hecken, Baumgruppen)
Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -formen (z.B. unbereinigte Gebiete mit Realteilung, extensive kleinteilige Nutzung dominiert)
kulturhistorisch bedeutsame Landschaften, Landschaftsteile und -bestandteile (z.B. traditionelle Landnutzungs- oder Siedlungsformen, Alleen und landschaftsprägende Einzelbäume)
Landschaftsräume mit Raumkomponenten, die besondere Sichtbeziehungen ermöglichen
Landschaftsräume weitgehend frei von visuell störenden Objekten, wie technischen Großtrukturen
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung sehr gut ermöglichen
beeinträchtigende Vorbelastungen gering
hoch
Landschaften mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
naturraumtypische Eigenart und kulturhistorische Landschaftselemente im Wesentlichen noch gut zu erkennen
landschaftsprägende Elemente wie Ufer, Waldränder oder charakteristische auffallende Vegetationsaspekte im Wechsel der Jahreszeiten (z.B. Obstblüte) vorhanden
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung gut ermöglichen
beeinträchtigende Vorbelastungen mittel
mittel
Landschaften mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
naturraumtypische und kulturhistorische Landschaftselemente sowie landschaftstypische Vielfalt vermindert und stellenweise überformt, aber noch erkennbar
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung noch ermöglichen
beeinträchtigende Vorbelastungen hoch
gering
Landschaften mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
intensive, großflächige Landnutzung dominiert
naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt und zerstört
naturbezogene Erholung nur eingeschränkt oder kaum gegeben
Vorbelastungen in Form von visuellen Beeinträchtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauliche Strukturen, Lärm etc. sehr hoch (z.B. durch Verkehrsanlagen, Deponien, Abbauflächen, Industriegebiete)