Inhalt
Anlage 2.2 (§ 4 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 3)
Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Landschaftsbild
Spalte 1
|
Spalte 2
|
Bewertung
|
Merkmale und Ausprägung
|
Sehr hoch
|
Landschaften mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
- •
-
Landschaftsräume mit überdurchschnittlicher Ruhe
- •
-
markante geländemorphologische Ausprägungen (z.B. ausgeprägte Hangkanten, Felsen, Vulkankegel, Hügel, Gebirge) vorhanden
- •
-
naturhistorisch bzw. geologisch sehr bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z B geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope)
- •
-
hoher Anteil kulturhistorischer bedeutsamer Landschaftselemente bzw. historischer Landnutzungsformen
- •
-
natürliche und naturnahe Lebensräume mit ihrer spezifischen Ausprägung an Formen, Arten und Lebensgemeinschaften (z.B. Hecken, Baumgruppen)
- •
-
Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -formen (z.B. unbereinigte Gebiete mit Realteilung, extensive kleinteilige Nutzung dominiert)
- •
-
kulturhistorisch bedeutsame Landschaften, Landschaftsteile und -bestandteile (z.B. traditionelle Landnutzungs- oder Siedlungsformen, Alleen und landschaftsprägende Einzelbäume)
- •
-
Landschaftsräume mit Raumkomponenten, die besondere Sichtbeziehungen ermöglichen
- •
-
Landschaftsräume weitgehend frei von visuell störenden Objekten, wie technischen Großtrukturen
- •
-
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung sehr gut ermöglichen
- •
-
beeinträchtigende Vorbelastungen gering
|
hoch
|
Landschaften mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
- •
-
naturraumtypische Eigenart und kulturhistorische Landschaftselemente im Wesentlichen noch gut zu erkennen
- •
-
landschaftsprägende Elemente wie Ufer, Waldränder oder charakteristische auffallende Vegetationsaspekte im Wechsel der Jahreszeiten (z.B. Obstblüte) vorhanden
- •
-
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung gut ermöglichen
- •
-
beeinträchtigende Vorbelastungen mittel
|
mittel
|
Landschaften mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
- •
-
naturraumtypische und kulturhistorische Landschaftselemente sowie landschaftstypische Vielfalt vermindert und stellenweise überformt, aber noch erkennbar
- •
-
Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung noch ermöglichen
- •
-
beeinträchtigende Vorbelastungen hoch
|
gering
|
Landschaften mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
- •
-
intensive, großflächige Landnutzung dominiert
- •
-
naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt und zerstört
- •
-
naturbezogene Erholung nur eingeschränkt oder kaum gegeben
- •
-
Vorbelastungen in Form von visuellen Beeinträchtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauliche Strukturen, Lärm etc. sehr hoch (z.B. durch Verkehrsanlagen, Deponien, Abbauflächen, Industriegebiete)
|