Inhalt
§ 42
Inhalte des Fachstudiums
(1) 1Das Fachstudium umfasst folgende Fächergruppen und Studienfächer als Pflichtfächer:
1.
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Fächergruppe Rechtswissenschaften:
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1.1
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Eingriffsrecht,
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1.2
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Staats- und Verfassungsrecht,
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1.3
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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
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1.4
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Zivilrecht,
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1.5
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Verkehrsrecht,
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1.6
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Nebenstrafrecht,
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1.7
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Allgemeines Verwaltungsrecht,
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1.8
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Recht des öffentlichen Dienstes,
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1.9
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Verfahrensrecht und
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1.10
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Haushaltsrecht. 2.
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2.
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Fächergruppe Polizeiliches Management:
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2.1
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Kriminalistik,
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2.2
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Kriminologie,
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2.3
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Einsatzlehre,
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2.4
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Verkehrslehre,
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2.5
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Polizeiliches Einsatzverhalten,
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2.6
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Führungslehre,
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2.7
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Soziologie,
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2.8
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Psychologie,
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2.9
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Politologie,
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2.10
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Kommunikation und Konfliktbewältigung,
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2.11
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Berufsethik,
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2.12
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Polizeiliches Informations- und Kommunikationswesen und
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2.13
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Englisch.
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2Im Studienplan können weitere Studienfächer festgelegt werden. 3Zusätzlich können Wahlfächer angeboten werden.
(2) 1Aus den Studienfächern werden im letzten fachtheoretischen Abschnitt Studienschwerpunkte gebildet. 2Die Studienschwerpunkte orientieren sich an den schutz- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes. 3Umfang und Inhalte der Studienschwerpunkte werden im Studienplan festgelegt. 4Die Ernennungsbehörden legen den jeweiligen Studienschwerpunkt unter Einbindung der Hochschule – Fachbereich Polizei im Benehmen mit den Studierenden fest. 5Der Studienschwerpunkt soll der Erstverwendung nach Abschluss des Studiums entsprechen.