Inhalt

FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 42
Inhalte des Fachstudiums
(1) 1Das Fachstudium umfasst folgende Fächergruppen und Studienfächer als Pflichtfächer:
1.
Fächergruppe Rechtswissenschaften:
1.1
Eingriffsrecht,
1.2
Staats- und Verfassungsrecht,
1.3
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
1.4
Zivilrecht,
1.5
Verkehrsrecht,
1.6
Nebenstrafrecht,
1.7
Allgemeines Verwaltungsrecht,
1.8
Recht des öffentlichen Dienstes,
1.9
Verfahrensrecht und
1.10
Haushaltsrecht. 2.


2.
Fächergruppe Polizeiliches Management:
2.1
Kriminalistik,
2.2
Kriminologie,
2.3
Einsatzlehre,
2.4
Verkehrslehre,
2.5
Polizeiliches Einsatzverhalten,
2.6
Führungslehre,
2.7
Soziologie,
2.8
Psychologie,
2.9
Politologie,
2.10
Kommunikation und Konfliktbewältigung,
2.11
Berufsethik,
2.12
Polizeiliches Informations- und Kommunikationswesen und
2.13
Englisch.
2Im Studienplan können weitere Studienfächer festgelegt werden. 3Zusätzlich können Wahlfächer angeboten werden.
(2) 1Aus den Studienfächern werden im letzten fachtheoretischen Abschnitt Studienschwerpunkte gebildet. 2Die Studienschwerpunkte orientieren sich an den schutz- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes. 3Umfang und Inhalte der Studienschwerpunkte werden im Studienplan festgelegt. 4Die Ernennungsbehörden legen den jeweiligen Studienschwerpunkt unter Einbindung der Hochschule – Fachbereich Polizei im Benehmen mit den Studierenden fest. 5Der Studienschwerpunkt soll der Erstverwendung nach Abschluss des Studiums entsprechen.