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FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 38
Ziele des Studiums
1Das Studium vermittelt den Studierenden die zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes beim Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erforderliche Handlungskompetenz. 2Dabei werden praxisbezogene Fachkenntnisse vermittelt sowie die persönlichen und sozialen Schlüsselqualifikationen weiterentwickelt. 3Die Studierenden sollen neue Aufgaben durch sichere Methodenanwendung und durch selbstständig und in der Fortbildung erweiterte Kompetenzen bewältigen können.