Inhalt

FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 16
Inhalt, Bewertung und Geltungsdauer
(1) 1Die Prüfung besteht aus
1.
einem Sprachtest (Arbeitszeit 90 Minuten) zur Feststellung der Kenntnisse in Rechtschreibung und Grammatik sowie des Sprachgefühls,
2.
einem Grundfähigkeitstest (Arbeitszeit 50 Minuten) zur Feststellung der Bearbeitungsgeschwindigkeit, Verarbeitungskapazität und Gedächtnisleistung,
3.
einem Einstellungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews zur Feststellung der sozialen Kompetenz, der Belastbarkeit und der Leistungsmotivation,
4.
einer Gruppendiskussion zur Feststellung der kommunikativen Fähigkeiten und des Kooperationsvermögens sowie
5.
einer Sportprüfung.
2Die Prüfung ist vorzeitig beendet, wenn sie gemäß § 18 nicht mehr bestanden werden kann.
(2) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsteile gemäß Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 gilt § 27 Abs. 1 APO mit der Maßgabe, dass die Prüfungsnoten auf eine Dezimalstelle berechnet werden.
(3) 1Die Prüfung gilt für den jeweils maßgeblichen Einstellungstermin sowie für den darauffolgenden Einstellungstermin. 2Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei kann hiervon Ausnahmen zulassen.