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FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 15
Prüfungsausschuss
(1) Beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei wird ein Prüfungsausschuss gebildet.
(2) 1Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Beamten oder einer Beamtin, der oder die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 innehat, als vorsitzendem Mitglied, einem Lehrer oder einer Lehrerin für Allgemeinbildung und einem Beamten oder einer Beamtin, der oder die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 innehat, als weiterem Mitglied. 2Die Mitglieder und die sie vertretenden Mitglieder bestellt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei.