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FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 36
Vorgesetzte
Vorgesetzte der Beamten und Beamtinnen sind während des Fachstudiums auch der Leiter oder die Leiterin des Fachbereichs Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege und die mit der Durchführung des Unterrichts beauftragten Lehrpersonen.