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FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 31
Zuweisung zum Fachstudium
Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, für das Fachstudium zu
1.
die Archivinspektoranwärter und Archivinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst,
2.
die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamten und Beamtinnen.