Inhalt

FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017
§ 16
Korrektur und Besprechung
Schriftliche und praktische Leistungsnachweise werden unverzüglich bewertet und den Schülerinnen und Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen.