Inhalt

FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017
§ 15
Facharbeit an der Fachschule für Heilerziehungspflege
1An der Fachschule für Heilerziehungspflege ist im letzten Schuljahr eine Facharbeit im Fach Praxis- und Methodenlehre zu einem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten und von der Schulleitung genehmigten Thema zu fertigen. 2Die Schulleitung bestimmt auch den Abgabetermin.