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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632) BayRS 2230-1-1-K (Art. 1–125)
  • Bereich erweiternErster Teil Grundlagen (Art. 1–5a)
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Die öffentlichen Schulen (Art. 6–89)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Gliederung des Schulwesens (Art. 6)
  • Bereich reduzierenAbschnitt II Schularten und Mittlerer Schulabschluss (Art. 7–25)
  • Bereich erweiterna) Allgemein bildende Schulen (Art. 7–10)
  • Bereich erweiternb) Berufliche Schulen (Art. 11–18)
  • Bereich reduzierenc) Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 19–24)
  • Art. 19 Aufgaben der Förderschulen
  • Art. 20 Förderschwerpunkte, Aufbau und Gliederung der Förderschulen
  • Art. 21 Mobile Sonderpädagogische Dienste
  • Art. 22 Schulvorbereitende Einrichtungen und Mobile Sonderpädagogische Hilfe
  • Art. 23 Schulen für Kranke; Hausunterricht
  • Art. 24 Förderschulen und Schulen für Kranke; Ausführungsbestimmungen
  • Art. 24a (aufgehoben)
  • Bereich erweiternd) Mittlerer Schulabschluss (Art. 25)
  • Bereich erweiternAbschnitt III Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen; Schulveranstaltungen; Zusammenarbeit; kooperatives Lernen (Art. 26–34)
  • Bereich erweiternAbschnitt IV Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs (Art. 35–44)
  • Bereich erweiternAbschnitt V Inhalte des Unterrichts (Art. 45–48)
  • Bereich erweiternAbschnitt VI Grundsätze des Schulbetriebs (Art. 49–55)
  • Bereich erweiternAbschnitt VII Schülerinnen und Schüler (Art. 56)
  • Bereich erweiternAbschnitt VIII Schulleiterin oder Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal (Art. 57–61)
  • Bereich erweiternAbschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62–73)
  • Bereich erweiternAbschnitt X Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber (Art. 74–77)
  • Bereich erweiternAbschnitt XI Besondere Einrichtungen und Schulgesundheit (Art. 78–80)
  • Bereich erweiternAbschnitt XII Schulversuche, MODUS-Schulen (Art. 81–83)
  • Bereich erweiternAbschnitt XIII Kommerzielle und politische Werbung, Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 84–85a)
  • Bereich erweiternAbschnitt XIV Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen (Art. 86–88a)
  • Bereich erweiternAbschnitt XV Schulordnung (Art. 89)
  • Bereich erweiternDritter Teil Private Unterrichtseinrichtungen (Art. 90–105)
  • Bereich erweiternVierter Teil Schülerheime (Art. 106–110)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Schulaufsicht, Schulverwaltung (Art. 111–117)
  • Bereich erweiternSechster Teil Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten (Art. 118–119)
  • Bereich erweiternSiebter Teil Staatsinstitute und Studienkollegs (Art. 120–121)
  • Bereich erweiternAchter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 122–125)

Inhalt

BayEUG
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 31.05.2000
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c) Förderschulen und Schulen für Kranke

Art. 19 Aufgaben der Förderschulen
Art. 20 Förderschwerpunkte, Aufbau und Gliederung der Förderschulen
Art. 21 Mobile Sonderpädagogische Dienste
Art. 22 Schulvorbereitende Einrichtungen und Mobile Sonderpädagogische Hilfe
Art. 23 Schulen für Kranke; Hausunterricht
Art. 24 Förderschulen und Schulen für Kranke; Ausführungsbestimmungen
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