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BayEUG
Text gilt ab: 01.08.2026
Fassung: 31.05.2000
Art. 79
Kommunale Medienzentren
Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen kommunalen Medienzentren versorgen die Schulen und die außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.