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BesASO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.08.2006
§ 16
Abschlüsse
1Die Staatliche Gesamtschule Hollfeld und die Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München verleihen den erfolgreichen Hauptschulabschluss nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9, den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nach erfolgreicher Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung am Ende der Jahrgangsstufe 9, den Realschulabschluss nach erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 und die Oberstufenreife des Gymnasiums (Übertrittsberechtigung in die Oberstufe des Gymnasiums) nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10. 2Auf Antrag wird unter den Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 3 BayEUG das Zeugnis über den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss ausgestellt.