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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Schulen besonderer Art (BesASO) Vom 30. August 2006 (GVBl. S. 722) BayRS 2235-2-1-1-K (§§ 1–24)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines (§§ 1–2)
  • Bereich erweiternAbschnitt II Gemeinsame Bestimmungen (§§ 3–7)
  • Bereich erweiternAbschnitt III Staatliche Gesamtschule Hollfeld, Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München, Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach (§§ 8–18)
  • Bereich reduzierenAbschnitt IV Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen, Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg (§§ 19–23)
  • § 19 Wechsel in der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug bzw. des Realschulzugs in den Gymnasialzug
  • § 20 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug
  • § 21 Ein –und Umstufung in der Jahrgangsstufe 6 des Hauptschulzugs
  • § 22 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 6 des Hauptschulzugs in den Realschulzug oder in eine andere Schule
  • § 23 Wechsel nach den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Realschulzugs in den Gymnasialzug
  • Bereich erweiternAbschnitt V Schlussbestimmungen (§ 24)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld
  • Bereich erweiternAnlage 2
  • Anlage 3 Stundentafel der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe München-Neuperlach

Inhalt

BesASO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.08.2006
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Abschnitt IV Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen, Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg

§ 19 Wechsel in der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug bzw. des Realschulzugs in den Gymnasialzug
§ 20 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug
§ 21 Ein –und Umstufung in der Jahrgangsstufe 6 des Hauptschulzugs
§ 22 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 6 des Hauptschulzugs in den Realschulzug oder in eine andere Schule
§ 23 Wechsel nach den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Realschulzugs in den Gymnasialzug
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