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BFSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 25.05.2023
§ 18
Korrektur und Besprechung
Leistungsnachweise werden unverzüglich bewertet und besprochen, schriftliche Leistungsnachweise sowie Stegreifaufgaben werden auch zur Einsichtnahme zurückgegeben.