Inhalt

BFSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 25.05.2023
§ 14
Allgemeines
1Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. 2Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. 3Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.