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Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV) Vom 25. Juli 1995 (GVBl. S. 409) BayRS 2030-2-20-F (§§ 1–15)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 3 Ruhezeit
§ 4 Dienst in Bereitschaft
§ 5 Arbeitstage
§ 6 Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten
§ 7 Gleitende Arbeitszeit
§ 8 Feste Arbeitszeit
§ 8a (aufgehoben)
§ 8b Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
§ 9 Schichtdienst und wechselnder Dienst
§ 10 Einheitliche Arbeitszeit
§ 11 Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger
§ 12 Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte
§ 13 Arbeitszeit für Arbeitnehmer
§ 14 Übergangsregelung
§ 15 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayAzV
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 25.07.1995
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§ 15
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.