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AVBayRDG
Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 30.11.2010
§ 6
Indikation für einen arztbegleiteten Patiententransport
1Arztbegleitete Patiententransporte dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch indiziert sind. 2Die medizinische Indikation ist zu begründen und zu dokumentieren.