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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) Vom 5. September 2008 (GVBl. S. 651) BayRS 2125-1-3-U (§§ 1–35)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenAbschnitt I Allgemeines (§§ 1–3)
  • § 1 Ausbildung und Prüfung
  • § 2 Universitätsstudium
  • § 3 Berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Überwachung
  • Bereich erweiternAbschnitt II Allgemeine Prüfungsvorschriften (§§ 4–16)
  • Bereich erweiternAbschnitt III Prüfungsabschnitte und Anrechnung von Prüfungen (§§ 17–20)
  • Bereich erweiternAbschnitt IV Anerkennung von Berufsqualifikationen (§§ 21–33)
  • Bereich erweiternAbschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 34–35)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1 Leistungsnachweise
  • Bereich erweiternAnlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
  • Bereich erweiternAnlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
  • Bereich erweiternAnlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
  • Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
  • Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 12 Abs. 4
  • Anlage 10 Geeignete Forschungseinrichtungen
  • Anlage 11 Unterlagen und Bescheinigungen

Inhalt

APOLmCh
Text gilt ab: 01.10.2008
Fassung: 05.09.2008
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Abschnitt I Allgemeines

§ 1 Ausbildung und Prüfung
§ 2 Universitätsstudium
§ 3 Berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Überwachung
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