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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) Vom 5. September 2008 (GVBl. S. 651) BayRS 2125-1-3-U (§§ 1–32)
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Abschnitt I Allgemeines (§§ 1–5)
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Abschnitt II Allgemeine Prüfungsvorschriften (§§ 6–18)
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Abschnitt III Prüfungsabschnitte und Anrechnung von Prüfungen (§§ 19–22)
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Abschnitt IV Anerkennung von Berufsqualifikationen (§§ 23–30)
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Abschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 31–32)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Leistungsnachweise
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Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
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Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
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Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 14 Abs. 4
Anlage 10 (aufgehoben)
Anlage 11 (aufgehoben)
Inhalt
APOLmCh
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 05.09.2008
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Anlage 5
Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt