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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) Vom 5. September 2008 (GVBl. S. 651) BayRS 2125-1-3-U (§§ 1–35)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines (§§ 1–3)
  • Bereich erweiternAbschnitt II Allgemeine Prüfungsvorschriften (§§ 4–16)
  • Bereich erweiternAbschnitt III Prüfungsabschnitte und Anrechnung von Prüfungen (§§ 17–20)
  • Bereich reduzierenAbschnitt IV Anerkennung von Berufsqualifikationen (§§ 21–33)
  • § 21 Begriffsbestimmungen
  • § 22 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • § 23 Ausgleichsmaßnahmen
  • § 24 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittländern
  • § 25 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
  • § 26 Unterlagen und Formalitäten
  • § 27 Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen
  • § 28 Führen der Berufsbezeichnung
  • § 29 Dienstleister
  • § 30 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
  • § 31 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
  • § 32 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
  • § 33 Zuständigkeit
  • Bereich erweiternAbschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 34–35)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1 Leistungsnachweise
  • Bereich erweiternAnlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
  • Bereich erweiternAnlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
  • Bereich erweiternAnlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
  • Anlage 5 Muster eines Zeugnisses über den Ersten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 6 Muster eines Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 7 Muster eines Zeugnisses über den Dritten Prüfungsabschnitt
  • Anlage 8 Muster eines Ausweises über die Befähigung als Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
  • Anlage 9 Muster eines Zeugnisses über die Gesamtnote der Prüfungsabschnitte nach § 12 Abs. 4
  • Anlage 10 Geeignete Forschungseinrichtungen
  • Anlage 11 Unterlagen und Bescheinigungen

Inhalt

APOLmCh
Text gilt ab: 01.10.2008
Fassung: 05.09.2008
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Abschnitt IV Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 21 Begriffsbestimmungen
§ 22 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 23 Ausgleichsmaßnahmen
§ 24 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittländern
§ 25 Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
§ 26 Unterlagen und Formalitäten
§ 27 Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen
§ 28 Führen der Berufsbezeichnung
§ 29 Dienstleister
§ 30 Berufsbezeichnung bei Dienstleistungen
§ 31 Gleichstellung von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und sonstigen Vertragsstaaten
§ 32 Sprachkenntnisse bei Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
§ 33 Zuständigkeit
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