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Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 05.09.2008
§ 23
Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Ländern, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten richtet sich nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie den folgenden Vorschriften.