VG Augsburg: Asylrecht Herkunftsland Türkei, kurdische Familie (Eheleute, vier minderjährige Kinder), Offensichtlichkeitsurteil nicht gerechtfertigt, der Abschiebungsandrohung entgegenstehende gesundheitliche, familiäre,kindeswohlbezogene Belange wegen Gesundheitszustand eines Kindes, Asylverfahren, Schutzansprüche, Abschiebungsandrohung, Kindeswohl, Gesundheitszustand, Familiäre Bindungen
Urteil vom 06.02.2026 – Au 2 K 25.32891