BayObLG: Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Beschwerdeführer, Antragsgegner, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungsantrag, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Strafgefangener, Nichtraucherschutz, besonderes Feststellungsinteresse, Nach Zurückverweisung, Nichtaushändigung, Fürsorgepflicht, Haftraum, Beschlüsse, Kammerbeschluss, Allgemeine Feststellungsklage, Feststellungsantrag, Kurzfristige Unterbringung
Beschluss vom 15.02.2023 – 204 StObWs 490/22