8 Treffer in 8 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
BayObLG: Wahrung der Wochenfrist bei einer Gehörsrüge im Strafvollzugsverfahren
Beschluss vom 30.10.2023 – 203 StObWs 142/23
VGH München: Zum Beginn der Zweiwochenfrist bei der Anhörungsrüge
Beschluss vom 21.08.2020 – 21 CS 20.1602
VG München: Rücknahme eines Zuwendungsbescheids/Rückforderung einer Zuwendung (Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern) – Anfechtungsklage
Urteil vom 07.04.2021 – M 31 K 20.4046
LG Regensburg: Sachverständigenablehnung im Versicherungsprozess – Sachverständiger als ehemaliger Geschäftsführer eines beratenden Unternehmens
Beschluss vom 15.09.2021 – 31 O 1774/17
BayObLG: Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Gehörsrüge im Revisionsverfahren
Beschluss vom 26.02.2024 – 203 StRR 511/23
LG Kempten: Zustellungsbevollmächtigter, Strafbefehl, Untersuchungshaft, Zustellungsvollmacht, Versäumung der Einspruchsfrist, Kostenentscheidung, Sofortige Beschwerde, Glaubhaftmachung, Betäubungsmitteln, Beschuldigter, Ersatzfreiheitsstrafe, Formlose Übersendung, Faires Verfahren, Anderes Strafverfahren, Staatsanwaltschaft, Unterrichtung, Tatsächliche Kenntnis, Verteidigungsrechte, Rechtsmittel, strafbare Handlungen
Beschluss vom 20.12.2022 – 2 Qs 194/22
OLG München: Fristlose Kündigung eines Vorstand bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails an seinen privaten Account – Erforderlichkeit der Kenntniserlangung durch den Aufsichtsrat für den Fristbeginn
Endurteil vom 31.07.2024 – 7 U 351/23 e
LG Nürnberg-Fürth: Verjährungsbeginn, Beginn der Verjährungsfrist, Einrede der Verjährung, Verjährungshemmung, Abgasskandal, Grobe Fahrlässigkeit, Anspruchsbegründender Umstand, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Abschalteinrichtung, Sittenwidrige Schädigung, Erstinstanzlicher Vortrag, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Aussicht auf Erfolg, Grob fahrlässige Unkenntnis, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Entscheidung des Berufungsgerichts, Berufungsbeklagter, Deliktischer Anspruch, Rücknahme der Berufung
Hinweisbeschluss vom 03.04.2025 – 15 S 2677/24