23 Treffer in 23 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG München: Beginn der Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Urteil vom 01.09.2021 – M 28 K 21.1559
VG Würzburg: Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, Stichstraße, beitragsfähige Kosten, aus gemeindlichem Vermögen bereitgestellte Flächen, Erschließungseinheit, kein Zwang zur gemeinsamen Abrechnung, anderweitige Deckung des beitragsfähigen Aufwands, unterschiedliche Bebaubarkeit eines Buchgrundstücks, Buchgrundstück, Abweichung, Wohnungseigentum im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, hinreichende Bestimmtheit des Erschließungsbeitragsbescheids, Erkennbarkeit der der Beitragserhebung zugrundeliegenden Anlage, Beitragserhebung für Teilflächen eines Buchgrundstücks, keine Benennung des Wohnungseigentums im Bescheid, Ausschluss der Beitragserhebung durch vertragliche Vereinbarung
Urteil vom 28.07.2022 – W 3 K 18.675
VG Ansbach: Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Urteil vom 20.02.2020 – AN 3 K 19.00510
VG Augsburg: Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag
Beschluss vom 02.03.2021 – Au 2 S 20.2690
VGH München: Erfolglose Beschwerde einer Kommune wegen teilweiser Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Beschluss vom 16.02.2021 – 6 CS 20.3153
VGH München: Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht
Beschluss vom 14.12.2020 – 6 B 20.1619
VGH München: Erstattung von Beitragsausfällen wegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Beschluss vom 28.03.2022 – 6 ZB 21.1543
VG Augsburg: Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
Urteil vom 14.01.2021 – Au 2 K 19.705, Au 2 K 20.1479, Au 2 K 20.1478
VG Würzburg: Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer
Urteil vom 24.09.2020 – W 3 K 18.949
VG Ansbach: Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag: Zur Frage der erstmaligen Herstellung einer Straße unter Berücksichtigung einer historischen Straße – keine Anwendbarkeit des Art. 5a Abs. 7 S. 2 KAG auf bereits festgesetzte Beträge
Urteil vom 20.09.2021 – AN 3 K 20.01083, AN 3 K 20.01109