VG München: Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung, Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint), Keine Abstandsflächen bei zulässigem Grenzanbau, Einheit von Mauer und daran angebrachtem Zaun, Bebauungsplan, Drittschützende Wirkung von Festsetzungen, Überbaubare Grundstücksflächen, Gebot der Rücksichtnahme, Erdrückende Wirkung (verneint), Abweichung von den Abstandsflächen, Geschlossene Bauweise, Terrassengeschoss, Baugenehmigung, Festsetzungen, Vorhaben, Einfriedung, Nachbarschutz, Festsetzung, Bauantrag, Sofortvollzug, Interessenausgleich, Verletzung, Bauweise, Nachbarn, Mangel, aufschiebende Wirkung, Festsetzungen des Bebauungsplans, aufschiebenden Wirkung, Nachbarrechte, Abstandsflächen, Rücksichtnahmegebot, Abweichungen und Befreiungen
Beschluss vom 26.03.2025 – M 8 SN 25.1296