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2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Corona-Überbrückungshilfe: Pachtkosten für Betriebsgrundstück bei verbundenen Unternehmen nicht förderfähig

    Urteil vom 03.07.2023 – W 8 K 23.52

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebes im Außenbereich

    Beschluss vom 23.02.2022 – AN 17 S 21.01513

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Schlagworte Schlagworte
  • Abbundarbeiten
  • Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhabengrundstück als Teil eines Außenbereichssplitters, Antragstellergrundstück im Innenbereich (Allgemeines Wohngebiet)
  • Anfechtungsklage
  • Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich
  • Aufstockungsklage
  • Außenbereich
  • Außenbereichsaffinität
  • Außenbereichssplitter
  • Betriebsbeschreibung
  • Bezeichnung Tekturgenehmigung unmaßgeblich, Regelungsgehalt der Baugenehmigung durch Auslegung zu ermitteln
  • Corona
  • Erschließung
  • Geräuscheinwirkung
  • Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Be- lang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint)
  • Holzbearbeitung
  • Hotel- und Gastronomiebetrieb
  • Kein allgemeines Abwehrrecht gegen unzulässige Außenbereichsnutzungen
  • Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Errichtung der baulichen Anlage, wenn Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nutzung der Anlage und nicht den bloßen Baukörper droht
  • Keine Außenbereichsaffinität einer größeren Zimmerei bei vorhandenem Industriegebiet
  • Keine zusätzliche Berufung auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verneint wurde
  • Nutzungsänderung
  • Pachtkosten
  • Pachtkosten für Betriebsgrundstück
  • Privilegierung
  • Rechtsschutzbedürfnis
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