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5 Treffer in 5 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Erfolgreicher Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Ungarn)

    Beschluss vom 16.03.2022 – M 5 S 22.50121

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und sieben Jahren gegen einen Drittstaatenbescheid mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland.

    Urteil vom 01.04.2021 – AN 17 K 18.50543

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen drohender menschenunwürdiger Behandlung in Griechenland

    Urteil vom 21.01.2021 – AN 17 K 18.50426

  • Gerichtsentscheidung

    VG Bayreuth: Unzulässige Beweisanträge über künftige Ereignisse

    Beschluss vom 16.08.2023 – B 7 K 22.30820

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: nachträgliche Änderung der Sachlage aufgrund Schwangerschaft

    Beschluss vom 07.07.2025 – W 4 S 25.32844

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Schlagworte Schlagworte
  • Abschiebungsandrohung
  • Asyl
  • Behandlungsbedürftigkeit
  • Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.
  • Bett, Brot und Seife
  • Beweisantrag
  • Beweismittel
  • Dublin Zielstaat: Ungarn
  • Dublin-Verfahren
  • Existenzminimum
  • Flüchtlingsstatus in Griechenland zuerkannt
  • Für eine Familie (gemeinsame Rückkehrperspektive als Kernfamilie: Vater, Mutter, fünf Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung vorliegt. Insb. besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben.
  • Gegen die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist nur die Anfechtungsklage statthaft.
  • Griechenland
  • Identifikation der Vulnerabilität der Kläger
  • Keine Bindung des Bundesamts an durch anderen Mitgliedsstaat (hier Griechenland) getroffene positive Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes nach Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung.
  • Mehrere behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen
  • Rückkehrperspektive für Familie mit minderjährigen Kindern
  • Schwangerschaft
  • Sozialleistungen
  • Sprungrevision zugelassen
  • Systemische Mängel anerkannt Schutzberechtigter
  • Tatsachenbehauptung
  • Ungarn
  • Unterbringung der Kläger bei Rückführung nach Italien als vulnerable Personen spätestens drei Wochen nach Ankunft
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