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Text gilt ab: 06.06.2002

7.  

Über die Kosten der Veröffentlichung der Bekanntmachungen jedes einzelnen Gerichts wird mit diesem durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, unmittelbar abgerechnet werden. Die von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH erstellten Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Eingang beim Gericht zu begleichen.